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Das Währungsrisiko ist nicht ein Risiko. Es sind drei.

Die meisten Unternehmen führen das Währungsrisiko als eine einzige Position. Es zerfällt in drei, und jenes, das in keiner Buchhaltung erscheint, wird im Geschäftsmodell entschieden und nicht in der Treasury.

Ein Schweizer Zulieferer unterzeichnet einen dreijährigen Rahmenvertrag in Euro. Am Tag der Unterschrift ist die Marge komfortabel. Zwei Jahre später ergibt derselbe Europreis weniger Franken, Löhne und Mieten sind unverändert, und der Vertrag, der das Geschäft gebracht hat, deckt kaum noch seine Kosten. Schlecht geführt oder falsch kalkuliert wurde damals nichts.

Abgelegt wird das unter «Währungsrisiko», als wäre es eine einzige Position. Es sind drei. Transaktionsrisiko, Umrechnungsrisiko und ökonomisches Risiko laufen über unterschiedliche Fristen, erscheinen in unterschiedlichen Dokumenten und liegen in unterschiedlichen Händen. Nur eines ist ein Treasury-Problem, und es ist das kurzfristigste.

In der Monatsstatistik der Schweizerischen Nationalbank kostete ein Euro im Juli 2026 durchschnittlich 0.9254 Franken, ein US-Dollar 0.8100 Franken; der SNB-Leitzins liegt seit dem 20. Juni 2025 bei 0 %. Am 18. Juni 2026 senkte die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes ihre Prognose für die Schweizer Warenexporte 2026 auf −0,7 %, nach +1,0 % drei Monate zuvor.

Die drei Risiken unterscheiden sich in Frist, Sichtbarkeit und Zuständigkeit

  • Das Transaktionsrisiko ist der Gewinn oder Verlust auf bereits eingegangenen Verpflichtungen — gestellte Rechnungen, Auftragsbestand, Lieferantenverträge — zwischen der Preisvereinbarung und der Zahlung. Kurze Frist, auf den Rappen genau bezifferbar, Sache des Finanzbereichs.
  • Das Umrechnungsrisiko entsteht bei der Konsolidierung, wenn Bilanz und Erfolgsrechnung einer ausländischen Tochtergesellschaft in die Währung der Rechnungslegung umgerechnet werden. Es verändert ausgewiesene Zahlen, ohne selbst Liquidität zu bewegen. Sache des Verwaltungsrats und der Revisionsstelle.
  • Das ökonomische Risiko ist die Wirkung einer dauerhaften Verschiebung der relativen Preise auf künftige Zahlungsströme: über den Preis verlorene Ausschreibungen, nie eingereichte Offerten, Marktanteile, die an einen Wettbewerber gehen, dessen Kostenbasis in der Währung des Kunden liegt. Es erscheint in keiner Buchhaltung und liegt bei jenen, die entscheiden, wo das Unternehmen einkauft, produziert und zu welchem Preis es anbietet.

Nur das Transaktionsrisiko lässt sich am Markt abkaufen

Ein Devisentermingeschäft legt heute den Kurs fest, zu dem ein terminierter künftiger Zahlungsstrom umgerechnet wird. Es verschafft keinen besseren Kurs, sondern einen bekannten, und gibt dafür die günstige Seite der Bewegung mit der ungünstigen ab. Mehr ist das Produkt nicht — und mehr braucht es nicht, sofern der zugrunde liegende Zahlungsstrom real und terminiert ist.

In der Schweiz wiegt die Regulierung leichter, als Finanzabteilungen häufig annehmen. Nach dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) gelten die Risikominderungspflichten für nicht zentral abgerechnete OTC-Derivatgeschäfte nicht bei «Währungsswaps und -termingeschäften, soweit sie Zug um Zug (payment versus payment) abgewickelt werden» (Art. 107 Abs. 2 Bst. b). Derivatgeschäfte zur Reduzierung von Risiken, die unmittelbar mit der Geschäftstätigkeit verbunden sind, werden in jene Durchschnittsbruttoposition nicht einberechnet, an der sich der Schwellenwert für die kleine Nichtfinanzielle Gegenpartei bemisst (Art. 98 Abs. 3). Und steht auf der Gegenseite eine Finanzielle Gegenpartei — in der Praxis die Bank —, meldet diese das Geschäft dem Transaktionsregister (Art. 104 Abs. 2 Bst. a). Bindend ist damit nicht die Regulierung, sondern die Qualität der Aufstellung: welche Beträge, in welcher Währung, auf welche Termine. Wer eine Prognose deckt, die sich als falsch erweist, hält keine Absicherung, sondern eine Position.

Das Umrechnungsrisiko verändert den Abschluss, und das Schweizer Recht bestimmt dessen Währung

Nach Art. 958d Abs. 3 OR erfolgt die Rechnungslegung «in der Landeswährung oder in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung»; wird nicht die Landeswährung verwendet, sind die Werte zusätzlich in Franken anzugeben und die Umrechnungskurse im Anhang offenzulegen. Art. 621 Abs. 2 OR geht weiter: Auch das Aktienkapital darf auf die für die Geschäftstätigkeit wesentliche ausländische Währung lauten; dann haben Buchführung und Rechnungslegung in derselben Währung zu erfolgen. Die zulässigen Währungen legt der Bundesrat fest.

Die Währung der Rechnungslegung ist damit ein Führungsentscheid, keine Verwaltungsroutine: Eine Gruppe mit überwiegend in Euro anfallenden Erträgen, Kosten und Finanzierungen senkt ihre ausgewiesene Schwankung, indem sie in Euro berichtet — ohne dass sich ein einziger Zahlungsstrom ändert. Was kein Rechnungslegungsentscheid ändert, ist die Zahl der Franken für die Schweizer Löhne. Das Umrechnungsrisiko erreicht die Liquidität nur indirekt: über Kreditauflagen, Kennzahlen und ausschüttbare Reserven, die an den ausgewiesenen Zahlen gemessen werden.

Das ökonomische Risiko wird im Geschäftsmodell beantwortet, nicht in der Treasury

Das ökonomische Risiko lässt sich nicht wegsichern: Es hat weder einen bestimmten Betrag noch einen Fälligkeitstermin. Verringert wird es, indem die Währungszusammensetzung der Kosten derjenigen der Erträge angenähert wird — wo eingekauft, wo gearbeitet und wie dem Kunden fakturiert wird.

Die Schweizer Empirie stützt den Mechanismus. Dario Fauceglia, Anirudh Shingal und Martin Wermelinger untersuchten im Swiss Journal of Economics and Statistics disaggregierte Quartalsdaten des Schweizer Aussenhandels für 2004–2011 und fanden in der Mehrheit der Branchen eine vollständige Weitergabe der Wechselkursbewegungen an die Preise importierter Vorleistungen — während diese Kostenänderungen ganz überwiegend nicht in die Exportpreise für ausländische Kunden einflossen. Günstigere importierte Vorleistungen gleichen deshalb einen Teil des Margendrucks aus, den ein aufwertender Franken erzeugt: die sogenannte natürliche Absicherung. Die Symmetrie ist entscheidend — weil die Kostenänderungen nicht weitergegeben werden, erhöht ein abwertender Franken Vorleistungskosten, die ebenfalls in der Marge bleiben. Natürliche Absicherung senkt die Schwankung, einen Vorteil verschafft sie nicht.

Die Fakturierungswährung ist das billigste Instrument dieser Reihe und verhandelbarer, als sie verhandelt wird. Nach Eurostat-Zahlen (Datenstand April 2026) entfielen 2025 auf den Euro 51 % der Warenausfuhren aus der EU in Drittstaaten und auf den Dollar 33 %; auf der Einfuhrseite lag der Dollar bei 51 %, der Euro bei 40 %.

Die Lage 2026 gibt der Unterscheidung einen Preis

Die Nationalbank legte am 6. September 2011 einen Mindestkurs von 1.20 Franken pro Euro fest und hob ihn am 15. Januar 2015 auf. Zum Durchschnittskurs des Juli 2026 ergibt ein Euro rund 23 % weniger Franken als zum damaligen Mindestkurs. Wer 1 Million Franken an Schweizer Kosten zu decken hatte, brauchte bei 1.20 rund 833’000 Euro Umsatz; bei 0.9254 sind es rund 1’081’000 Euro — etwa 30 % mehr Euro-Umsatz für dieselbe Frankenverpflichtung, aufgelaufen seit 2015 über mehrere Vertragszyklen.

In ihrer geldpolitischen Lagebeurteilung vom 18. Juni 2026 beliess die Nationalbank den SNB-Leitzins bei 0 % und hielt fest: «Bei Bedarf ist die Bereitschaft der Nationalbank am Devisenmarkt zu intervenieren erhöht.» Damit wirke sie «einer raschen und übermässigen Aufwertung des Frankens entgegen, welche die Preisstabilität in der Schweiz gefährden würde». Der Rahmen ist eng: Das Mandat lautet Preisstabilität, und die Sorge gilt der raschen, übermässigen Bewegung — nicht dem Kurs, den ein Exporteur für den Zuschlag braucht.

Die Juni-Prognose der Expertengruppe zeichnet das Umfeld: BIP-Wachstum von 0,9 % im Jahr 2026 und 1,6 % im Jahr 2027, Warenexporte in diesem Jahr −0,7 % und im nächsten +3,5 %, ein Landesindex der Konsumentenpreise von +0,6 % in beiden Jahren, dazu die technische Annahme eines realen Wechselkursindex von +1,2 % im Jahr 2026 und −0,3 % im Jahr 2027 — eine Annahme, keine Prognose für einen bilateralen Kurs. Verwirklichten sich verschiedene dieser Risiken, wäre laut Expertengruppe «mit weiterem Aufwertungsdruck auf den Schweizer Franken zu rechnen». Die Schweizer Exporte erreichten 2025 gleichwohl den Rekordwert von 287,0 Milliarden Franken, nach den Jahreszahlen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit.

Was eine Geschäftsleitung entscheiden kann — und welche Termine diese Entscheide prüfen

Keiner der folgenden Punkte setzt eine Meinung darüber voraus, wohin der Franken geht; eine solche wird hier auch nicht vertreten.

  • Das Risiko trennen, bevor es gemessen wird. Eine Aufstellung der vertraglich gebundenen Zahlungsströme nach Währung und Fälligkeitsmonat; eine des Nettovermögens in Fremdwährung auf Stufe Konsolidierung; eine Schätzung des Umsatzes, der gegen Kosten in anderer Währung antritt.
  • Die Absicherungspolitik festlegen, bevor sich der Kurs bewegt. Bestimmen, welcher Anteil der gebundenen Positionen über welche Frist gedeckt wird, das Ergebnis schriftlich festhalten und mechanisch anwenden. Eine im Voraus gesetzte Regel ist Risikomanagement; ein Entscheid nach einer grossen Bewegung ist eine Marktmeinung.
  • Das Risiko in den Vertrag schreiben. Mehrjahresverträge können die Fakturierungswährung, eine als prozentuale Bewegung ausgedrückte Überprüfungsschwelle und eine Indexierungsklausel vorsehen — einmal verhandelte Bedingungen, die jede Absicherung überdauern.
  • Die Kosten an die Erträge heranführen, soweit das Geschäftsmodell es zulässt. Der Einkauf in der Währung des Kunden ist die billigste natürliche Absicherung; die Verlagerung der Produktion die teuerste und dauerhafteste.

Zwei Termine bringen noch vor Jahresende Aufschluss: die nächste Prognose der Expertengruppe vom 17. September 2026 — ihre Juni-Ausgabe beruht auf der technischen Annahme, dass die US-Importzölle im Wesentlichen auf dem aktuellen Niveau bleiben — und die folgende vierteljährliche Lagebeurteilung der Nationalbank. Keiner von beiden wird das dritte Risiko zeigen. Es erscheint in den Ausschreibungen, zu denen ein Unternehmen nicht mehr eingeladen wird.

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